Versammlungsfreiheit: einschränken ja, aber nicht vollständig aussetzen! +++ Am Donnerstag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das grundsätzliche Verbot mehrerer Demonstrationen in Gießen nicht verfassungsgemäß ist.
Dazu Frank Grobe, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag: „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat. Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein zentrales und historisch unter großen Entbehrungen erstrittenes Freiheitsrecht. Selbstverständlich muss es infolge der Corona-Krise eingeschränkt werden, aber es vollständig auszusetzen, geht zu weit.“ Wenn Demonstrationen unter entsprechenden Schutzmaßnahmen von einer kleinen Gruppe durchgeführt werden, dann müsse das weiterhin möglich sein, und je nach Einzelfall entschieden werden. so Grobe. „Dieses Beispiel zeigt: Wir müssen sehr genau aufpassen, dass Behörden unter dem Titel ‚Corona-Schutzmaßnahmen‘ bei allen notwendigen Einschränkungen nicht über das Ziel hinausschießen.“ (18.04.2020) V. i. S. d. P.: Frank Grobe, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag
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